


Versammlungsfreiheit und „Klimanotstand“ keine Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe bei Übertretung nach § 76 Abs 1 StVO und Störung der öffentlichen Ordnung gemäß § 81 Abs 1 SPG
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 11
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 2746 Wörter, Seiten 140-145
20,00 €
inkl MwSt




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Eine Rechtfertigung einer Tat durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit kommt nicht in Betracht, wenn zahlreiche andere legale Möglichkeiten zur Durchsetzung offenstehen. Auf den Inhalt des in der Versammlung zu transportierenden Anliegens kommt es nicht an. Der Klimanotstand bildet keinen entschuldigenden Notstand, da dieser eine unmittelbare Betroffenheit und einen direkten Bezug voraussetzt.
-
- § 81 Abs 1 SPG
- § 76 Abs 1 StVO
- § 49 Abs 2 VStG
- VwG Wien, 04.09.2023, VGW-031/046/7615/2023
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 99 Abs 3 lit a StVO
- ZVG-Slg 2024/24
Eine Rechtfertigung einer Tat durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit kommt nicht in Betracht, wenn zahlreiche andere legale Möglichkeiten zur Durchsetzung offenstehen. Auf den Inhalt des in der Versammlung zu transportierenden Anliegens kommt es nicht an. Der Klimanotstand bildet keinen entschuldigenden Notstand, da dieser eine unmittelbare Betroffenheit und einen direkten Bezug voraussetzt.
- § 81 Abs 1 SPG
- § 76 Abs 1 StVO
- § 49 Abs 2 VStG
- VwG Wien, 04.09.2023, VGW-031/046/7615/2023
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 99 Abs 3 lit a StVO
- ZVG-Slg 2024/24