Zum Hauptinhalt springen

Versammlungsfreiheit und „Klimanotstand“ keine Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe bei Übertretung nach § 76 Abs 1 StVO und Störung der öffentlichen Ordnung gemäß § 81 Abs 1 SPG

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Eine Rechtfertigung einer Tat durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit kommt nicht in Betracht, wenn zahlreiche andere legale Möglichkeiten zur Durchsetzung offenstehen. Auf den Inhalt des in der Versammlung zu transportierenden Anliegens kommt es nicht an. Der Klimanotstand bildet keinen entschuldigenden Notstand, da dieser eine unmittelbare Betroffenheit und einen direkten Bezug voraussetzt.

  • § 81 Abs 1 SPG
  • § 76 Abs 1 StVO
  • § 49 Abs 2 VStG
  • VwG Wien, 04.09.2023, VGW-031/046/7615/2023
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 99 Abs 3 lit a StVO
  • ZVG-Slg 2024/24

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!