


Verschwiegenheitspflicht nach Ende des Arbeitsverhältnisses
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 29
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 518 Wörter, Seiten 654-654
30,00 €
inkl MwSt




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Ein Angestellter hat aufgrund der Treuepflicht Stillschweigen über für den Arbeitgeber wichtige Informationen zu bewahren, selbst wenn es sich nicht um unmittelbare Geschäftsgeheimnisse handelt.
Eine Vereinbarung, wonach insb Geschäftsgeheimnisse, anvertraute Unterlagen und Kundendaten auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses streng zu wahren sind, ist rechtswirksam.
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- § 1153 ABGB
- OLG Graz, 12.03.2015, 6 Ra 89/14a-34
- OGH, 24.06.2015, 9 ObA 70/15g
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 6 Abs 1 AngG
- WBl-Slg 2015/217
Ein Angestellter hat aufgrund der Treuepflicht Stillschweigen über für den Arbeitgeber wichtige Informationen zu bewahren, selbst wenn es sich nicht um unmittelbare Geschäftsgeheimnisse handelt.
Eine Vereinbarung, wonach insb Geschäftsgeheimnisse, anvertraute Unterlagen und Kundendaten auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses streng zu wahren sind, ist rechtswirksam.
- § 1153 ABGB
- OLG Graz, 12.03.2015, 6 Ra 89/14a-34
- OGH, 24.06.2015, 9 ObA 70/15g
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 6 Abs 1 AngG
- WBl-Slg 2015/217