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Versickerung von Niederschlagswässern; keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte

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Nachbarn kommen bezüglich der Versickerung von Niederschlagswässern keine subjektiv-öffentlichen Rechte zu.

  • § 3 Abs 4 tir BauO
  • LVwG Tir, 19.12.2016, LVwG-2016/38/2558-1
  • BBL-Slg 2017/49
  • Versickerung von Niederschlagswässern
  • § 26 Abs 3 tir BauO
  • keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte
  • Baurecht

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