


Verspätete Einbringung einer Vorstellung per E-Mail
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 2
- Inhalt:
- Judikatur - Verfahrensrecht
- Umfang:
- 995 Wörter, Seiten 256-257
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Außerhalb der Amtsstunden per E-Mail übermittelte Anbringen gelten auch dann, wenn sie bereits in den Verfügungsbereich des VwG Wien gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) und werden erst ab diesem Zeitpunkt in Behandlung genommen.
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- § 54 VwGVG
- Art 133 Abs 4 B-VG
- VwG Wien, 12.01.2015, VGW-122/043/32722/2014/VOR
- § 13 AVG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- ZVG-Slg 2015/47
Außerhalb der Amtsstunden per E-Mail übermittelte Anbringen gelten auch dann, wenn sie bereits in den Verfügungsbereich des VwG Wien gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) und werden erst ab diesem Zeitpunkt in Behandlung genommen.
- § 54 VwGVG
- Art 133 Abs 4 B-VG
- VwG Wien, 12.01.2015, VGW-122/043/32722/2014/VOR
- § 13 AVG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- ZVG-Slg 2015/47