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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verspätete elektronische Einbringung beim BVwG außerhalb der Amtsstunden; Bewilligung der Wiedereinsetzung bei Verbindungsproblemen im elektronischen Rechtsverkehr
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 3
- Judikatur - Verfahrensrecht, 1335 Wörter
- Seiten 231-233
- https://doi.org/10.33196/zvg201603023101
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inkl MwStRechtsanwälte sind gemäß § 21 Abs 6 BVwGG nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet. Verfügt der Rechtsanwalt − wie im vorliegenden Fall − zwar an sich über die Möglichkeit, am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen, wird er jedoch an der rechtzeitigen Übermittlung einer elektronischen Eingabe durch eine vorübergehende technische Störung der Verbindung gehindert, so ändert dies an seiner Verpflichtung nach § 21 Abs 6 BVwGG grundsätzlich nichts; es handelt sich dabei aber um ein unabwendbares und in der Regel auch unvorhergesehenes Ereignis, das die Wiedereinsetzung rechtfertigen kann.
- § 16 Abs 4 GOG
- § 46 Abs 1 VwGG
- § 20 Abs 6 GO-BVwG
- VwGH, 26.02.2016, Ro 2016/03/0001
- § 16 Abs 3 Z 2 GOG
- ZVG-Slg 2016/55
- § 21 Abs 6 BVwGG
- Verwaltungsverfahrensrecht
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