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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Verstoß gegen ein mit einstweiliger Verfügung angeordnetes Stimmverbot – Beschlussanfechtung wegen Verletzung eines Syndikatsvertrages
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 18
- Judikatur, 2065 Wörter
- Seiten 367-370
- https://doi.org/10.33196/ges201907036701
9,80 €
inkl MwStEin syndikatswidrig gefasster Gesellschafterbeschluss ist grundsätzlich nicht anfechtbar.
Eine Ausnahme gilt, wenn ein Gesellschafter gegen ein mit einstweiliger Verfügung vorbeugend angeordnetes Stimmverbot verstößt. Dies auch dann, wenn nicht alle Gesellschafter Parteien des Syndikatsvertrages und/oder des Provisorialverfahrens sind.
Eine weitere Ausnahme gilt bei der Verletzung eines omnilateralen Syndikatsvertrages bei einer Gesellschaft mit personalistischer Struktur.
- einstweilige Verfügung
- Beschlussanfechtung
- § 381 Abs 1 Z 5 EO
- GES 2019, 367
- § 41 GmbHG
- Gesellschaftsrecht
- OGH, 27.06.2019, 6 Ob 90/19g
- Stimmverbot