


Versuch und Vollendung der Abgabenhinterziehung; Doppelverwertungsverbot
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 134
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2274 Wörter, Seiten 810-812
30,00 €
inkl MwSt




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Die aggravierende Wertung des Zusammentreffens mehrerer Finanzvergehen verstößt nicht gegen das – gem § 23 Abs 2 letzter Satz FinStrG auch im Finanzstrafverfahren zu beachtende – Doppelverwertungsverbot des § 32 Abs 2 S 1 StGB. Die Summe der Verkürzungsbeträge, nicht jedoch der Umstand des Zusammentreffens bestimmt die Strafdrohung.
Werden bescheidmäßig festzusetzende Abgaben durch Nichtabgabe von Jahressteuererklärungen verkürzt, ist die Tat grundsätzlich mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist vollendet. Kommt es danach zur bescheidmäßigen Abgabenfestsetzung in der richtigen Höhe, prävaliert § 33 Abs 3 lit a Fall 1 FinStrG, womit die Tat ins Versuchsstadium zurücktritt. Bescheidmäßige Abgaben sind (erst) mit Rechtskraft des diesbezüglichen Bescheids festgesetzt.
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- Scheil, Andreas
-
- § 32 Abs 2 StGB
- § 33 Abs 3 lit a FinStrG
- Öffentliches Recht
- JBL 2012, 810
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- LG St. Pölten, 14.09.2010, 15 Hv 40/10z
- OGH, 14.07.2011, 13 Os 41/11w
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
Die aggravierende Wertung des Zusammentreffens mehrerer Finanzvergehen verstößt nicht gegen das – gem § 23 Abs 2 letzter Satz FinStrG auch im Finanzstrafverfahren zu beachtende – Doppelverwertungsverbot des § 32 Abs 2 S 1 StGB. Die Summe der Verkürzungsbeträge, nicht jedoch der Umstand des Zusammentreffens bestimmt die Strafdrohung.
Werden bescheidmäßig festzusetzende Abgaben durch Nichtabgabe von Jahressteuererklärungen verkürzt, ist die Tat grundsätzlich mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist vollendet. Kommt es danach zur bescheidmäßigen Abgabenfestsetzung in der richtigen Höhe, prävaliert § 33 Abs 3 lit a Fall 1 FinStrG, womit die Tat ins Versuchsstadium zurücktritt. Bescheidmäßige Abgaben sind (erst) mit Rechtskraft des diesbezüglichen Bescheids festgesetzt.
- Scheil, Andreas
- § 32 Abs 2 StGB
- § 33 Abs 3 lit a FinStrG
- Öffentliches Recht
- JBL 2012, 810
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- LG St. Pölten, 14.09.2010, 15 Hv 40/10z
- OGH, 14.07.2011, 13 Os 41/11w
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht