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Verteidigung in der Hauptverhandlung – zweiter Teil zweiter Abschnitt: Lösungsansätze de lege ferenda
- Originalsprache: Deutsch
- JST Band 2015
- Aufsatz, 1189 Wörter
- Seiten 115-117
- https://doi.org/10.33196/jst201502011501
20,00 €
inkl MwStDie beiden bereits veröffentlichten Beiträge zum Thema „Verteidigung in der Hauptverhandlung“ befassten sich mit den in der täglichen Praxis mitunter auftretenden Schwierigkeiten für die angeklagte Person, ihre Verteidigungsrechte in der Hauptverhandlung effektiv ausüben zu können. Verantwortlich dafür gemacht wurde einerseits die Gesetzeslage, die das Gericht in der Hauptverhandlung mit Aufgaben der gesetzlich vorgesehenen inquisitorischen Verhandlungsführung überfrachtet, was zu einer Verkürzung der (Frage- und Antrags-) Rechte für die angeklagte Person führen kann. Andererseits wurde eine historisch von allen Prozessbeteiligten (somit auch von der Verteidigung) geprägte Verhandlungskultur verortet, die bisweilen verhindert (hat), dass die Verteidigung selbst jene prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, die das Gesetz der angeklagten Person zur Verfügung stellt (vgl JSt 2014, 31; JSt 2014, 228).
Der folgende letzte Teil der Serie zeigt auf, dass die Hauptverhandlung zumindest teilweise zu reformieren sind, um die von Art 6 EMRK gemeinte Verfahrensgerechtigkeit zu verwirklichen. Aus Platzgründen werden hier drei Reformgedanken vorgestellt.
- Stuefer, Alexia
- JST 2015, 115
- Hauptverhandlung
- Verfassungsrechtliche Garantien
- Art 6 EMRK
- Art 48 Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC).
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Verfahrensgerechtigkeit
- Fairness
- Verteidigungsrechte
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