Verteilung von für die gesamte Liegenschaft gewährten Grundsteuergutschriften im Verhältnis der Nutzwerte bei einer (einheitlichen) Wohnhausanlage mit mehreren Gebäuden
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 37
- Rechtsprechung, 1797 Wörter
- Seiten 380 -381
- https://doi.org/10.33196/wobl202409038001
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Grundsätzlich sind gem § 16 Abs 1 WGG die Gesamtkosten des Hauses nach den Nutzflächen verhältnismäßig auf alle in Bestand gegebenen Räumlichkeiten des Hauses aufzuteilen. Unter „Haus“ sind zwar idR alle vermietbaren Teile eines Grundbuchskörpers zu verstehen. Doch ist eine Ausnahme von dieser Regel in den Fällen zu machen, in denen mehrere abgesonderte Gebäude vorhanden sind, die zueinander nicht im Verhältnis von Haupt- und Nebensache stehen und von denen jedes für sich allein eine wirtschaftlich selbständige Sache bildet, sodass die tatsächlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eine Gleichstellung aller auf einem Grundbuchskörper errichteten Bauwerke unbillig erscheinen lassen.
- § 17 NÖ WFG
- OGH, 01.06.2022, 5 Ob 40/22a, Zurückweisung des ordentlichen Revisionsrekurses
- LG Wiener Neustadt, 19 R 32/21y
- BG Neunkirchen, 23 Msch 2/20f
- WOBL-Slg 2024/102
- § 22 Abs 4 WGG
- § 16 Abs 1 WGG
- § 37 Abs 3 Z 17 MRG
- Miet- und Wohnrecht
- § 17 Abs 1 MRG
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