Vertiefte Angebotsprüfung auf europäischer Ebene
- Originalsprache: Deutsch
- RPABand 18
- Judikatur, 3702 Wörter
- Seiten 48 -53
- https://doi.org/10.33196/rpa201801004801
20,00 €
inkl MwSt
Eine mögliche Verfälschung der Beweismittel durch das Gericht muss sich in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer erneuten Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf.
Die Frage, ob die Begründung eines Urteils des Gerichts widersprüchlich oder unzureichend ist, zwar eine Rechtsfrage ist, die im Rahmen eines Rechtsmittels geltend gemacht werden kann.
Der öffentliche Auftraggeber ist bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten verpflichtet, erstens die zweifelhaften Angebote zu identifizieren, zweitens den betroffenen Bietern zu ermöglichen, ihre Seriosität zu beweisen, indem er von ihnen Aufklärung verlangt, wo er dies für angezeigt hält, drittens die Stichhaltigkeit der von den Betroffenen eingereichten Erklärungen zu beurteilen und viertens über die Zulassung oder Ablehnung dieser Angebote zu entscheiden.
Für den öffentlichen Auftraggeber gelten die Verpflichtungen zur Prüfung, einschließlich der vorliegend maßgeblichen Verpflichtung, die Seriosität der vorgeschlagenen Preise anhand der wirtschaftlichen Bezugsparameter im Einzelnen zu prüfen jedoch nur, wenn von vornherein zweifelhaft ist, ob ein Angebot verlässlich ist.
- Reisner, Hubert
- RPA 2018, 48
- Einsicht in Unterlagen
- Prüfung des Sachverhalts
- Personaleinsatz
- vertiefte Angebotsprüfung
- Vergaberecht
- Art 146 Abs 4 VO 2342/2002
- Art 139 Abs 1 VO 2342/2002
- EuGH, 19.10.2017, C-198/16 P, „Agriconsulting Europe/Kommission“
Weitere Artikel aus diesem Heft