Vertikale Vereinbarungen I: Die aktuelle Gruppenfreistellungsverordnung – Teil B
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEZKBand 17
- Inhalt:
- Abhandlung
- Umfang:
- 5175 Wörter, Seiten 180-187
30,00 €
inkl MwSt
Die Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen („VV-GFVO“) gilt in erster Linie für Verträge zwischen Unternehmen unterschiedlicher Wirtschaftsstufen. Das sind in den meisten Fällen Vertriebsverträge: Der Hersteller einer Ware oder Anbieter einer Dienstleistung – oder eine Stufe darunter: der jeweilige Großhändler – verkauft einem anderen Unternehmer (Groß- bzw Einzelhändler) seine Produkte (Waren oder Dienstleistungen), damit er sie entweder selbst verwendet oder weiterverkauft. Die aktuelle VV-GFVO gilt seit 01.06.2022.
- Gruber, Johannes Peter
- Unternehmensvereinigung
- Mehrparteienvereinbarung
- Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen
- potentieller Wettbewerber
- Online-Vermittlungsdienst
- hybride Plattform
- Importeur
- Großhändler
- Einzelhändler
- dualer Vertrieb
- Preisbindung der zweiten Hand
- Höchstpreise
- Preisempfehlungen
- Kundenbeschränkung
- Art 2 VV-GFVO
- Art 3 VV-GFVO
- § 1 Abs 4 KartG
- OEZK 2024, 180
- unbestimmte Dauer
- aktiver und passiver Verkauf
- abgestimmtes Verhalten
- Hersteller
- Kernbeschränkung
- vertikale Vereinbarungen
- Marktanteilsschwelle
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
- Art 1 VV-GFVO
- Art 101 Abs 1 AEUV
- Unternehmen
- Zulieferer
- Marktanteil
- Leitlinien
- Übergangsregelung
- Kartellrecht
- Gruppenfreistellungsverordnung
- § 1 KartG
- selektiver Vertrieb
- Art 101 Abs 3 AEUV
- Gebietsbeschränkung
- automatische Verlängerung
- Wettbewerbsrecht
- Vereinbarung
- Alleinvertrieb