Vertrauensunwürdigkeit als Entlassungsgrund
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 29
- Rechtsprechung, 1077 Wörter
- Seiten 532 -533
- https://doi.org/10.33196/wbl201509053202
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Für die Beurteilung, ob ein Verhalten des Arbeitnehmers den Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit erfüllt, kann auch die Art des Betriebes von maßgeblicher Bedeutung sein, weil in manchen Branchen den Angestellten besonderes Vertrauen entgegengebracht werden muss. Das gilt etwa für das Sicherheitsgewerbe.
Wenn ein als Berufsdetektiv beschäftigter Angestellter einem Bekannten eigenmächtig erlaubt, in dessen Lebenslauf wahrheitswidrig den Arbeitgeber als dessen Auftraggeber anzuführen, bildet dieses Verhalten einen Entlassungsgrund.
Bereits abgemahnte, ältere Verfehlungen des Arbeitnehmers können nicht mehr als Entlassungsgrund herangezogen werden. Bei späterer Wiederholung eines gleichartigen Verhaltens können diese früheren Vorfälle im Rahmen der Würdigung des Gesamtverhaltens aber noch nachträglich berücksichtigt werden.
- OGH, 28.04.2015, 8 ObA 12/15w
- WBl-Slg 2015/178
- ASG Wien, 24.02.2014, 27 Cga 69/12g-48
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 27 Z 1 AngG
- OLG Wien, 22.12.2014, 8 Ra 159/14g-59
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