Vertrieb/Vermarktung von Humanarzneimittel
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIRBand 2015
- Judikatur, 6298 Wörter
- Seiten 445 -454
- https://doi.org/10.33196/ziir201504044501
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Die Gewerbliche Zubereitung eines Humanarzneimittels ist nach Art 2 Abs 1 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in der durch die Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 geänderten Fassung (kurz: Humanarzneimittel-RL) eine Voraussetzung der Anwendbarkeit dieser Richtlinie.
Die Humanarzneimittel-RL und die RL 2005/29/EG (Unlautere Geschäftspraktiken–RL) können grundsätzlich parallel angewendet werden. Art 3 Abs 3 RL-UGP lässt andere Rechtsvorschriften der Gemeinschaft oder der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Gesundheits- und Sicherheitsaspekte von Produkten unberührt lässt.
Nach Art 7 Abs 5 iVm mit Anhang II der RL-UGP gelten bei der Beurteilung der Frage, was als eine irreführende Unterlassung anzusehen ist, die im Recht der Europäischen Union festgelegten Informationsanforderungen in Bezug auf kommerzielle Kommunikation einschließlich Werbung oder Marketing als wesentliche Informationen.
Leitsätze verfasst von Hon.-Prof. Dr.
- unmittelbare Abgabe an die Patienten
- Humanarzneimittel
- Art 2 lit d; 3; 5 Abs 1; 7 Abs 1 und 5 RL 2005/29/EG
- Medikamente, rezeptpflichtige
- EuGH, 16.05.2015, C-544/13 und C-545/13, (Abcur ./. Apoteket Farmaci ua)
- Arzneimittel, industriell gefertigte
- Art 2 Abs 1 und Art 3 Z 1 und 2 RL 2001/83/EG
- Medienrecht
- in Apotheken zubereitete Arzneimittel
- ZIIR 2015, 445
- Arzneimittel, gewerblich zubereitete
- Geschäftspraktik, unlautere.
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