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Verurteilung auf der Grundlage einer Aussage eines im Prozess abwesenden Belastungszeugen

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Die fehlende Möglichkeit der Verteidigung, Belastungszeugen in einem kontradiktorischen Verfahren zu befragen, muss sachlich gerechtfertigt sein, um den Anforderungen eines fairen Verfahrens gem Art 6 Abs 1 und Abs 3 lit d EMRK zu genügen. Darüber hinaus ist zu klären, ob die Aussage eines abwesenden Belastungszeugen der einzige bzw ausschlaggebende belastende Beweis für die Verurteilung eines Angeklagten ist sowie ob hinreichende ausgleichende Faktoren, wie effektive verfahrensrechtliche Rechtsschutzgarantien, eine faire und sorgfältige Überprüfung der Zuverlässigkeit der Beweismittel gewährleisten.

  • EGMR, 12.10.2017, Nr 26073/13, Cafagna ./. Italien
  • Art 6 Abs 1 EMRK
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST-Slg 2018/2
  • Art 6 Abs 3 lit d EMRK

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