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Stöger, Karl

Verwahrstelle eines AIF benötigt bei Auswahl und Bestellung einer Sub-Verwahrstelle eine schriftliche Vereinbarung

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§ 19 AIFMG; § 60 AIFMG; § 1 Abs 2 VStG; § 5 Abs 1a VStG; § 9 VStG; Art 21 AIFM-RL 2011/61/EU; Ew 94 VO (EU) 231/2013.

Aus der AIFM-RL ergibt sich klar, dass eine Verwahrstelle eines alternativen Investmentfonds bei der Auswahl und Bestellung einer Sub-Verwahrstelle eine schriftliche Vereinbarung treffen muss. Daher liegt hier keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG vor.

Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich das Günstigkeitsprinzip des § 1 Abs 2 VStG nur auf die Strafbarkeit bzw die Strafe, nicht aber auf verfahrensrechtliche Bestimmungen.

  • Stöger, Karl
  • oeba-Slg 2020/255
  • VwGH, 12.03.2020, Ra 2019/02/0233

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