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Verweigerung der Vernehmung von Zeugen im Strafprozess
- Originalsprache: Deutsch
- JST Band 5
- Judikatur, 1309 Wörter
- Seiten 268-270
- https://doi.org/10.33196/jst201803026801
20,00 €
inkl MwStWenn eine Verurteilung hauptsächlich auf der Aussage eines beim Prozess abwesenden Zeugen basiert, muss es genügend ausgleichende Faktoren geben, insbesondere Maßnahmen, die eine faire und sorgfältige Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen sicherstellen. Das Ausmaß der ausgleichenden Faktoren, die notwendig sind, damit das Verfahren als fair gilt, hängt von der Bedeutung ab, die den Aussagen abwesender Zeugen im Hinblick auf eine Verurteilung beigemessen wird. Je größer deren Bedeutung ist, umso schwerwiegender müssen die ausgleichenden Faktoren sein.
- EGMR, 13.02.2018, Nr 5865/07, Butkevich ./. Russland
- Art 6 Abs 1 EMRK
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST-Slg 2018/5
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