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Verwendung der Rücklage – Unterhaltsleistung an Angehörige, Behauptung und Bescheinigung der Voraussetzungen

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Soweit Angehörige in der Lage sind, sich selbst zu erhalten, besteht kein Recht zur Unterstützung derselben aus Hausgeld oder Rücklage. Ein solcher Antrag bedarf nach den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen einer entsprechenden Begründung (Glaubhaftmachung, Bescheinigung) durch den Antragsteller im Einzelfall.

  • JST-Slg 2021/77
  • § 54a StVG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • LGSt Wien, 09.09.2021, 192 Bl 31/12k
  • § 54 StVG

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