


Verwerfungsmonopol des EuGH und Soft Law
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JRPBand 32
- Inhalt:
- Abhandlung
- Umfang:
- 3269 Wörter, Seiten 241-245
30,00 €
inkl MwSt




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In seiner zu verbindlichen Unionsakten geprägten Foto-Frost-Rechtsprechung beansprucht der EuGH das Verwerfungsmonopol für Sekundärrecht. Demnach sind sämtliche (auch nicht letztinstanzliche) Gerichte iSd Art 267 AEUV verpflichtet, Gültigkeitsvorlagen an den EuGH zu stellen, wenn sie Sekundärrecht als primärrechtswidrig erachten und unangewendet lassen wollen. Der Beitrag geht der umstrittenen Frage nach, ob diese Vorlagepflicht auch für EU-Soft Law gilt, das nicht zwingend befolgt, aber berücksichtigt werden muss.
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- Scholz, Sebastian
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- Gültigkeitsfragen
- JRP 2024, 241
- Soft Law
- Art 267 AEUV
- Vorabentscheidungsverfahren
- Art 277 AEUV
- Art 263 AEUV
- Vorlagepflicht
- Art 47 GRC
- Rechtstheorie, -geschichte
In seiner zu verbindlichen Unionsakten geprägten Foto-Frost-Rechtsprechung beansprucht der EuGH das Verwerfungsmonopol für Sekundärrecht. Demnach sind sämtliche (auch nicht letztinstanzliche) Gerichte iSd Art 267 AEUV verpflichtet, Gültigkeitsvorlagen an den EuGH zu stellen, wenn sie Sekundärrecht als primärrechtswidrig erachten und unangewendet lassen wollen. Der Beitrag geht der umstrittenen Frage nach, ob diese Vorlagepflicht auch für EU-Soft Law gilt, das nicht zwingend befolgt, aber berücksichtigt werden muss.
- Scholz, Sebastian
- Gültigkeitsfragen
- JRP 2024, 241
- Soft Law
- Art 267 AEUV
- Vorabentscheidungsverfahren
- Art 277 AEUV
- Art 263 AEUV
- Vorlagepflicht
- Art 47 GRC
- Rechtstheorie, -geschichte