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Heft 10, Oktober 2017, Band 65
Verwertung gerichtsbekannter Tatsachen in Massen(-anleger-)verfahren.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 65
- Rechtsprechung des OGH, 1913 Wörter
- Seiten 723-725
- https://doi.org/10.47782/oeba201710072301
20,00 €
inkl MwSt§§ 182, 182a, 266, 269, 477 ZPO. Offenkundige und gerichtsbekannte Tatsachen kann das Berufungsgericht zwar ohne Beweisaufnahme in seiner Entscheidung verwerten; ein solches Vorgehen muss aber grundsätzlich mit den Parteien erörtert werden.
Aufgrund der Ergebnisse einer Mehrzahl gleichartiger Verfahren kann eine ursprünglich beweisbedürftige Tatsache gerichtsbekannt werden, sodass sie idF keiner neuerlichen Beweisaufnahme bedarf. Ob das der Fall ist, ist keine Rechtsfrage, sondern obliegt allein der Beurteilung der Tatsacheninstanzen.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- OGH, 25.04.2017, 10 Ob 57/16d
- oeba-Slg 2017/2395
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