


Verwertung von Zubehör bei der Liegenschaftsexekution.
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 67
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 1926 Wörter, Seiten 854-856
20,00 €
inkl MwSt




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§ 457 ABGB; §§ 146a, 209, 213, 215, 217, 231, 234, 252 EO; §§ 120, 252 IO. Zweck der Verwertung von Zubehör bei der Liegenschaftsexekution ist es, die aus einer Liegenschaft und ihrem Zubehör gebildete wirtschaftliche Einheit zu erhalten und so einen typischerweise höheren Erlös zu erzielen. Der bloße Umstand, dass der auf einer Liegenschaft geführte Betrieb von einem Dritten geführt wird, stellt dabei keinen zwingenden Grund dar, das Betriebsinventar nicht als Zubehör der Liegenschaft anzusehen.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
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- OGH, 24.05.2019, 8 Ob 43/19k
- oeba-Slg 2019/2618
§ 457 ABGB; §§ 146a, 209, 213, 215, 217, 231, 234, 252 EO; §§ 120, 252 IO. Zweck der Verwertung von Zubehör bei der Liegenschaftsexekution ist es, die aus einer Liegenschaft und ihrem Zubehör gebildete wirtschaftliche Einheit zu erhalten und so einen typischerweise höheren Erlös zu erzielen. Der bloße Umstand, dass der auf einer Liegenschaft geführte Betrieb von einem Dritten geführt wird, stellt dabei keinen zwingenden Grund dar, das Betriebsinventar nicht als Zubehör der Liegenschaft anzusehen.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- OGH, 24.05.2019, 8 Ob 43/19k
- oeba-Slg 2019/2618