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Verzicht des blinden Menschen auf die Einhaltung der Notariatsaktsform
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 141
- Rechtsprechung, 2385 Wörter
- Seiten 48-50
- https://doi.org/10.33196/jbl201901004801
30,00 €
inkl MwStDer Verzicht des blinden Menschen auf die Einhaltung der Form gemäß § 1 Abs 3 Z 2 NotAktG erfordert, dass er sich der Formpflicht des Rechtsgeschäfts infolge der Einschränkung seiner Sehfähigkeit bewusst ist. Der Begriff „ausdrücklich“ in § 1 Abs 3 Z 2 NotAktG ist iS von „hinreichend deutlich“ zu verstehen.
Die Verzichtserklärung bedarf keiner Annahme durch den Vertragspartner. Die Formpflicht bezweckt die Sicherung des Blinden, insbesondere vor Übervorteilung.
- § 1 NotAktG
- Öffentliches Recht
- OGH, 20.02.2018, 10 Ob 35/17w
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- LG Feldkirch, 24.02.2017, 2 R 26/17i
- BG Montafon, 30.12.2016, 1 C 491/13h
- Arbeitsrecht
- JBL 2019, 48
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