


VfGH bestätigt: Begriff „Missbrauch“ (§ 22 BAO aF) ausreichend bestimmt für das Finanzstrafrecht
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 6
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 2225 Wörter, Seiten 236-239
20,00 €
inkl MwSt




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Grundsätzlich kann jeder Abgabepflichtige seine rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen innerhalb des zivilrechtlich möglichen Rahmens derart gestalten, dass die geringste Abgabenbelastung erzielt wird. Unter Umständen kann diese Gestaltung als missbräuchlich eingestuft werden. Fraglich war – bis zur kürzlich ergangenen Entscheidung des VfGH –, ob eine missbräuchliche Gestaltung auch zu finanzstrafrechtlichen Folgen führen kann.
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- Seilern-Aspang, Hubertus
- Kloibmüller, Stefanie
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- Art 7 EMRK
- Blankettstrafnorm
- Art 18 B-VG
- Zwischentheorie
- JST 2019, 236
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Art 6 RL (EU) 2016/1164
- § 11 FinStrG
- § 34 FinStrG
- § 33 FinStrG
- § 22 BAO
- Außentheorie
- § 119 BAO
- Missbrauch
- Bestimmtheitsgebot
- Innentheorie
Grundsätzlich kann jeder Abgabepflichtige seine rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen innerhalb des zivilrechtlich möglichen Rahmens derart gestalten, dass die geringste Abgabenbelastung erzielt wird. Unter Umständen kann diese Gestaltung als missbräuchlich eingestuft werden. Fraglich war – bis zur kürzlich ergangenen Entscheidung des VfGH –, ob eine missbräuchliche Gestaltung auch zu finanzstrafrechtlichen Folgen führen kann.
- Seilern-Aspang, Hubertus
- Kloibmüller, Stefanie
- Art 7 EMRK
- Blankettstrafnorm
- Art 18 B-VG
- Zwischentheorie
- JST 2019, 236
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Art 6 RL (EU) 2016/1164
- § 11 FinStrG
- § 34 FinStrG
- § 33 FinStrG
- § 22 BAO
- Außentheorie
- § 119 BAO
- Missbrauch
- Bestimmtheitsgebot
- Innentheorie