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VfGH hebt Inflationsabschlag bei der Immobilienertragssteuer wegen unsachlicher Berechnungsweise auf.

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 65
Inhalt:
Erkenntnisse des VfGH
Umfang:
1028 Wörter, Seiten 647-648

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§ 3 (Abs 3) EStG; Art 144 B-VG

Nach der Regelung des § 30 Abs 3 EStG 1988 ist die Bereinigung der Inflationswirkung in Form eines von der Behaltedauer abhängigen Abschlages von den Einkünften vorzunehmen. Dies bedeutet, dass bei gleichen Einkünften und gleicher Behaltedauer unabhängig von den tatsächlich eingetretenen Inflationswirkungen stets dieselbe Geldentwertung vom Gesetzgeber unterstellt wird. Dies ist unsachlich, ist doch die Höhe der Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften kein Maßstab für eine eingetretene inflationsbedingte Wertsteigerung.

  • Stöger, Karl
  • VfGH, 03.03.2017, G3/2017, ua
  • oeba-Slg 2017/50

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