


VKS Wien: WD 314 ist eine geeignete Leitlinie
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- RPABand 2013
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 2165 Wörter, Seiten 31-34
20,00 €
inkl MwSt




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Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt Wien für Bauleistungen, WD 314, sind eine geeignete Leitlinie im Sinne der Bestimmungen des § 99 Abs 2 BVergG 2006.
Selbst wenn diese Rechtsansicht nicht zutrifft, handelt es sich bei den WD 314 jedenfalls um eine vergaberechtskonforme Abweichung von bestehenden Normen bzw Leitlinien, weil keine darin angefochtene Bestimmung als sittenwidrig zu werten ist.
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- Keisler, Robert
-
- § 19 Abs 1 BVergG
- § 78 Abs 3 BVergG
- § 99 Abs 1 BVergG
- VKS Wien 6.6.2011, 06.06.2011, VKS-4016/12, „Fangsanierungsarbeiten“
- Ausschreibung, Vertragsbestimmungen, geeignete Leitlinien, ÖNORM B 2110, WD 314, Abweichung von geeigneten Leitlinien, Übernahme nicht kalkulierbarer Risiken
- Vergaberecht
- RPA 2013, 31
Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt Wien für Bauleistungen, WD 314, sind eine geeignete Leitlinie im Sinne der Bestimmungen des § 99 Abs 2 BVergG 2006.
Selbst wenn diese Rechtsansicht nicht zutrifft, handelt es sich bei den WD 314 jedenfalls um eine vergaberechtskonforme Abweichung von bestehenden Normen bzw Leitlinien, weil keine darin angefochtene Bestimmung als sittenwidrig zu werten ist.
- Keisler, Robert
- § 19 Abs 1 BVergG
- § 78 Abs 3 BVergG
- § 99 Abs 1 BVergG
- VKS Wien 6.6.2011, 06.06.2011, VKS-4016/12, „Fangsanierungsarbeiten“
- Ausschreibung, Vertragsbestimmungen, geeignete Leitlinien, ÖNORM B 2110, WD 314, Abweichung von geeigneten Leitlinien, Übernahme nicht kalkulierbarer Risiken
- Vergaberecht
- RPA 2013, 31