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VKS Wien: WD 314 ist eine geeignete Leitlinie

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
RPABand 2013
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
2165 Wörter, Seiten 31-34

20,00 €

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Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt Wien für Bauleistungen, WD 314, sind eine geeignete Leitlinie im Sinne der Bestimmungen des § 99 Abs 2 BVergG 2006.

Selbst wenn diese Rechtsansicht nicht zutrifft, handelt es sich bei den WD 314 jedenfalls um eine vergaberechtskonforme Abweichung von bestehenden Normen bzw Leitlinien, weil keine darin angefochtene Bestimmung als sittenwidrig zu werten ist.

  • Keisler, Robert
  • § 19 Abs 1 BVergG
  • § 78 Abs 3 BVergG
  • § 99 Abs 1 BVergG
  • VKS Wien 6.6.2011, 06.06.2011, VKS-4016/12, „Fangsanierungsarbeiten“
  • Ausschreibung, Vertragsbestimmungen, geeignete Leitlinien, ÖNORM B 2110, WD 314, Abweichung von geeigneten Leitlinien, Übernahme nicht kalkulierbarer Risiken
  • Vergaberecht
  • RPA 2013, 31

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