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- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 140
- Rechtsprechung, 3175 Wörter
- Seiten 669-672
- https://doi.org/10.33196/jbl201810066901
30,00 €
inkl MwStDer Vollendungszeitpunkt beim Raub richtet sich – im Unterschied zum Diebstahl – in erster Linie an der Abwehr- und Verteidigungssituation des Opfers, nicht am räumlichen Gewahrsamsbereich aus. Das Verbrechen des Raubes ist demnach vollendet, wenn das Tatobjekt dem unmittelbaren Zugriff des Opfers entzogen ist. Dies ist bereits der Fall, wenn die einzige anwesende Bankangestellte aufgrund der Drohung des Angeklagten das Gebäude verlässt. Dass der Beschwerdeführer später festgenommen wird, ändert daran nichts.
- Tipold, Alexander
- JBL 2018, 669
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 142 Abs 1 StGB
- OGH, 14.03.2018, 13 Os 148/17i
- Zivilverfahrensrecht
- LG Innsbruck, 30.10.2017, 29 Hv 98/17p
- Arbeitsrecht
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