


Volleyballnetz; bauliche Anlage
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 34 Wörter, Seiten 61-62
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Ein auf Aluminiumstehern errichtetes Volleyballnetz mit einer Länge von ca 10 m und einer Höhe von ca 2,80 m ist weder in seinen Einzelteilen noch in seiner Gesamtheit eine bauliche Anlage.
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- § 21 stmk BauG
- § 4 Abs 13 stmk BauG
- VwGH, 05.12.2023, Ra 2023/06/0157
- § 20 stmk BauG
- Baurecht
- BBL-Slg 2024/39
- § 19 stmk BauG
- bauliche Anlage
- Volleyballnetz
Ein auf Aluminiumstehern errichtetes Volleyballnetz mit einer Länge von ca 10 m und einer Höhe von ca 2,80 m ist weder in seinen Einzelteilen noch in seiner Gesamtheit eine bauliche Anlage.
- § 21 stmk BauG
- § 4 Abs 13 stmk BauG
- VwGH, 05.12.2023, Ra 2023/06/0157
- § 20 stmk BauG
- Baurecht
- BBL-Slg 2024/39
- § 19 stmk BauG
- bauliche Anlage
- Volleyballnetz