


Vollstreckungssperre nach § 766 Abs 2 ABGB
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 146
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1924 Wörter, Seiten 384-386
30,00 €
inkl MwSt




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Die Rsp zur gesetzlichen Stundung nach § 765 Abs 2 ABGB ist auf die letztwillig verfügte Stundung nach § 766 Abs 2 ABGB zu übertragen, sodass auch § 766 Abs 2 ABGB (nur) eine Vollstreckungssperre normiert.
Der Umstand, dass der OGH die Zulassungsfrage in einem obiter dictum bereits iS der Berufungsentscheidung beantwortet hat, bewirkt noch keine gesicherte Rsp und kann daher eine Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage nicht tragen.
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- Oberhumer, Gerold M.
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- JBL 2024, 384
- Öffentliches Recht
- § 765 Abs 2 ABGB
- OLG Linz, 30.08.2023, 3 R 103/23x
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- OGH, 21.11.2023, 2 Ob 216/23p
- Allgemeines Privatrecht
- § 766 Abs 2 ABGB
- Zivilverfahrensrecht
- § 502 ZPO
- LG Ried im Innkreis, 30.05.2023, 5 Cg 46/22z
- Arbeitsrecht
Die Rsp zur gesetzlichen Stundung nach § 765 Abs 2 ABGB ist auf die letztwillig verfügte Stundung nach § 766 Abs 2 ABGB zu übertragen, sodass auch § 766 Abs 2 ABGB (nur) eine Vollstreckungssperre normiert.
Der Umstand, dass der OGH die Zulassungsfrage in einem obiter dictum bereits iS der Berufungsentscheidung beantwortet hat, bewirkt noch keine gesicherte Rsp und kann daher eine Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage nicht tragen.
- Oberhumer, Gerold M.
- JBL 2024, 384
- Öffentliches Recht
- § 765 Abs 2 ABGB
- OLG Linz, 30.08.2023, 3 R 103/23x
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- OGH, 21.11.2023, 2 Ob 216/23p
- Allgemeines Privatrecht
- § 766 Abs 2 ABGB
- Zivilverfahrensrecht
- § 502 ZPO
- LG Ried im Innkreis, 30.05.2023, 5 Cg 46/22z
- Arbeitsrecht