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Vom Grundbuchsgericht unterlassene Verbücherung eines Veräußerungs- und Belastungsverbots: kein Vertrauensschutz für den Kreditgeber
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 33
- Rechtsprechung, 2285 Wörter
- Seiten 62-64
- https://doi.org/10.33196/wobl202002006201
30,00 €
inkl MwStDurch die Verpflichtung zur richtigen und vollständigen Führung des Grundbuchs sind grundsätzlich nur jene Personen geschützt, die im Grundbuch eingetragene Rechte besitzen oder deren Begründung unmittelbar anstreben und damit am grundbücherlichen Verkehr teilnehmen. Dass durch eine fehlerfreie Grundbuchführung faktisch auch Personen, die zwar nicht über bücherliche Rechte disponieren, aber sonst im Vertrauen auf den Grundbuchstand im Rechtsverkehr tätig werden und diesen zur Grundlage ihrer Entscheidung machen, Vorteile (in Form von Informationen) erlangen, ist eine bloße Nebenwirkung. Daher begründen Schäden solcher nicht am grundbücherlichen Verkehr teilnehmender Personen, auch wenn sie durch einen unrichtigen oder unvollständigen Grundbuchstand verursacht wurden, keine Haftung des Rechtsträgers. Wäre jede Person vom Schutzzweck der Pflicht zur richtigen und vollständigen Führung des Grundbuchs erfasst, die im Vertrauen auf einen bestimmten Grundbuchstand (irgend-)eine wirtschaftliche Disposition tätigt und dabei einen bloßen Vermögensschaden erleidet, hätte dies eine unabsehbare Ausweitung der Haftpflicht des Rechtsträgers zur Folge.
- § 1500 ABGB
- § 1 AHG
- LG Wels, 3 Cg 8/17m
- OGH, 05.03.2019, 1 Ob 198/18a
- WOBL-Slg 2020/28
- Miet- und Wohnrecht
- OLG Linz, 4 R 52/18x
- § 104 GBG
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