Vom Nutzen und Nachteil verfassungsrechtlicher „Prinzipien“ für das ReligionsrechtOn the Uses and Disadvantages of Constitutional “Principles” for Law on Religion
- Originalsprache: Deutsch
- ZOERBand 76
- Aufsatz, 17564 Wörter
- Seiten 995 -1035
- https://doi.org/10.33196/zoer202103099501
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In religionsrechtlichen Zusammenhängen wird in Lehre und Rechtsprechung häufig auf allgemeine verfassungsrechtliche Prinzipien Bezug genommen. Zuletzt hat sich der VfGH in seiner Entscheidung zum „Kopftuchverbot“ (§ 43a SchUG) maßgeblich auf „die religiöse und weltanschauliche Neutralität des Staates“ gestützt. In diesem Beitrag wird die Verwendung allgemeiner verfassungsrechtlicher Prinzipien im Religionsrecht in Lehre und Rechtsprechung am Beispiel der Säkularität des Staates, der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates und der Parität der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften analysiert und kritisch gewürdigt. Dabei wird insbesondere die These vertreten, dass diese Prinzipien zwar als normative Wertungen aufgefasst werden können, welche bestimmten verfassungsrechtlichen Vorschriften zugrunde liegen. Sie sind aber keine Normen, aus denen konkrete Rechtsfolgen abgeleitet werden könnten.
- Werni , Florian
- Art 14 StGG
- ZOER 2021, 995
- Religionsrecht
- Paritätsprinzip
- § 43a SchUG
- Art 1 B-VG
- Identifikationsverbot
- Öffentliches Recht
- Säkularität des Staates
- Art 7 Abs 1 B-VG
- Art 16 StGG
- Art 17 StGG
- Verfassungsrecht
- Prinzip
- § 44 Abs 3 B-VG
- Grundrechte
- Neutralität, religiös-weltanschauliche
- Art 9 EMRK
- Art 15 StGG
- Grundprinzip
- Art 66 StV Saint-Germain
- Art 63 StV Saint-Germain
- Art 14 EMRK
- § 67 StV Saint-Germain