


Vom Vergaberecht ausgenommene zentrale Beschaffungstätigkeiten
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 7
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 2599 Wörter, Seiten 394-397
20,00 €
inkl MwSt




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Beschränken sich Leistungen im Rahmen eines Betreuungsvertrags nicht auf den Beschaffungsvorgang der Auftragsvergabe, sondern umfassen die gesamte Betreuung des geplanten Bauvorhabens, etwa von der künstlerischen, technischen und geschäftlichen Oberleitung einschließlich der örtlichen Bauaufsicht und der Bauarbeitenkoordination als Projektleiterin bis hin zur Endabrechnung des Bauvorhabens, überschreitet der Leistungsumfang den eng begrenzten (freigestellten) Beschaffungsbereich der „Vergabe von Aufträgen oder der Abschluss von Rahmenvereinbarungen“.
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- ZVG-Slg 2020/69
- § 9 BVergG
- Art 133 Abs 4 B-VG
- § 2 BVergG
- LVwG OÖ, 10.01.2020, LVwG-840187/34/JS/FE
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 4 BVergG
Beschränken sich Leistungen im Rahmen eines Betreuungsvertrags nicht auf den Beschaffungsvorgang der Auftragsvergabe, sondern umfassen die gesamte Betreuung des geplanten Bauvorhabens, etwa von der künstlerischen, technischen und geschäftlichen Oberleitung einschließlich der örtlichen Bauaufsicht und der Bauarbeitenkoordination als Projektleiterin bis hin zur Endabrechnung des Bauvorhabens, überschreitet der Leistungsumfang den eng begrenzten (freigestellten) Beschaffungsbereich der „Vergabe von Aufträgen oder der Abschluss von Rahmenvereinbarungen“.
- ZVG-Slg 2020/69
- § 9 BVergG
- Art 133 Abs 4 B-VG
- § 2 BVergG
- LVwG OÖ, 10.01.2020, LVwG-840187/34/JS/FE
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 4 BVergG