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Vom Vergaberecht ausgenommene zentrale Beschaffungstätigkeiten

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 7
Inhalt:
Materienrecht
Umfang:
2599 Wörter, Seiten 394-397

20,00 €

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Beschränken sich Leistungen im Rahmen eines Betreuungsvertrags nicht auf den Beschaffungsvorgang der Auftragsvergabe, sondern umfassen die gesamte Betreuung des geplanten Bauvorhabens, etwa von der künstlerischen, technischen und geschäftlichen Oberleitung einschließlich der örtlichen Bauaufsicht und der Bauarbeitenkoordination als Projektleiterin bis hin zur Endabrechnung des Bauvorhabens, überschreitet der Leistungsumfang den eng begrenzten (freigestellten) Beschaffungsbereich der „Vergabe von Aufträgen oder der Abschluss von Rahmenvereinbarungen“.

  • ZVG-Slg 2020/69
  • § 9 BVergG
  • Art 133 Abs 4 B-VG
  • § 2 BVergG
  • LVwG OÖ, 10.01.2020, LVwG-840187/34/JS/FE
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 4 BVergG

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