


Von Anbeginn an ausführlich begründete Verständigung des Opfers von der Einstellung des Verfahrens löst jedenfalls die Frist für den Antrag auf Fortführung des Ermittlungsverfahrens aus
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2016
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 92 Wörter, Seiten 183-183
20,00 €
inkl MwSt




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Teilt die Staatsanwaltschaft dem Opfer bereits im Zuge der Verständigung von der Einstellung des Verfahrens mit, aufgrund welcher Tatsachenannahmen und Erwägungen die Einstellung erfolgte (§ 194 Abs 2 zweiter Satz StPO), und weist sie das Opfer darauf auch hin, so löst diese Verständigung jedenfalls die 14-tägige Frist für den Fortführungsantrag gemäß § 195 StPO aus (vgl Erlass des Bundesministeriums für Justiz vom 21. September 2011, BMJ-S604.000/0005-IV 3/2011).
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- Rechtssatz der Generalprokuratur, 17.12.2015, Gw 376/15z
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST-Slg 2016/3
- § 195 Abs 2 StPO
Teilt die Staatsanwaltschaft dem Opfer bereits im Zuge der Verständigung von der Einstellung des Verfahrens mit, aufgrund welcher Tatsachenannahmen und Erwägungen die Einstellung erfolgte (§ 194 Abs 2 zweiter Satz StPO), und weist sie das Opfer darauf auch hin, so löst diese Verständigung jedenfalls die 14-tägige Frist für den Fortführungsantrag gemäß § 195 StPO aus (vgl Erlass des Bundesministeriums für Justiz vom 21. September 2011, BMJ-S604.000/0005-IV 3/2011).
- Rechtssatz der Generalprokuratur, 17.12.2015, Gw 376/15z
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST-Slg 2016/3
- § 195 Abs 2 StPO