Von bestandsfesten Ausschreibungsunterlagen und der Begründung von Zuschlagsentscheidungen
- Originalsprache: Deutsch
- RPABand 22
- Judikatur, 2023 Wörter
- Seiten 104 -107
- https://doi.org/10.33196/rpa202202010401
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Bieter können sich Hinweise zu Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen nicht für einen allfälligen Nachprüfungsantrag aufheben. Dies insbesondere, wenn die Ausschreibungsunterlagen eine explizite Hinweispflicht vorsehen.
Eine verbale Begründung der Zuschlagsentscheidung ist nicht zwingend erforderlich, wenn die Nachvollziehbarkeit der erfolgten Punktevergabe für die jeweiligen Zuschlagskriterien und Subkriterien gegeben ist. Die Bekanntgabe weitergehender Informationen, insb im Hinblick auf technische Details eines Konkurrenzangebots, ist nicht vorgesehen.
- Nilsson, Annika
- § 143 Abs 1 BVergG
- Gleichwertigkeit
- Mindestanforderungen
- § 96 Abs 2 BVergG
- Alternativangebot
- BVwG, 29.11.2021, W139 2245039-2/25E, „S07 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt Ost, BL2 – UFT und AST Königsdorf“
- verbale Begründung
- § 125 Abs 4 BVergG
- Zuschlagsentscheidung
- Vergaberecht
- Geschäftsgeheimnis
- RPA 2022, 104