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Von der Nutzwertfestsetzung abweichende Widmung durch den WE-Organisator
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 20
- Rechtsprechung, 111 Wörter
- Seiten 201-201
- https://doi.org/10.33196/bbl201705020106
20,00 €
inkl MwStDer Rechtstitel für die einem Wohnungseigentümer zustehenden Nutzungsbefugnisse liegt nicht in der Nutzwertfestsetzung, sondern in der Widmung als Grundlage für den Wohnungseigentumsvertrag. Die rechtswirksame Widmung gibt den Ausschlag dafür, was zu einem bestimmten Wohnungseigentumsobjekt gehört und vom Wohnungseigentümer ausschließlich genutzt werden darf. Erfolgte bereits im Stadium der Vorbereitung der WE-Begründung die Widmung eines Raumes zur ausschließlichen Nutzung durch einen bestimmten Wohnungseigentümer, schadet es nicht, dass die Räumlichkeit (im Dachboden) bei der Parifizierung nicht dieser Wohnung zugeschlagen wurde. Eine konkludente Umwidmung durch neuerliche Unterlassung der Berücksichtigung des Raumes bei der Neuparifizierung ist nicht denkbar, wenn der Raum nur über die bestimmte Wohnung erreichbar ist.
- § 16 WEG
- Von der Nutzwertfestsetzung abweichende Widmung durch den WE-Organisator
- BBL-Slg 2017/195
- OGH, 04.05.2017, 5 Ob 14/17w
- § 523 ABGB
- Baurecht
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