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Von der Nutzwertfestsetzung abweichende Widmung durch den WE-Organisator

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 20
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
111 Wörter, Seiten 201-201

20,00 €

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Der Rechtstitel für die einem Wohnungseigentümer zustehenden Nutzungsbefugnisse liegt nicht in der Nutzwertfestsetzung, sondern in der Widmung als Grundlage für den Wohnungseigentumsvertrag. Die rechtswirksame Widmung gibt den Ausschlag dafür, was zu einem bestimmten Wohnungseigentumsobjekt gehört und vom Wohnungseigentümer ausschließlich genutzt werden darf. Erfolgte bereits im Stadium der Vorbereitung der WE-Begründung die Widmung eines Raumes zur ausschließlichen Nutzung durch einen bestimmten Wohnungseigentümer, schadet es nicht, dass die Räumlichkeit (im Dachboden) bei der Parifizierung nicht dieser Wohnung zugeschlagen wurde. Eine konkludente Umwidmung durch neuerliche Unterlassung der Berücksichtigung des Raumes bei der Neuparifizierung ist nicht denkbar, wenn der Raum nur über die bestimmte Wohnung erreichbar ist.

  • § 16 WEG
  • Von der Nutzwertfestsetzung abweichende Widmung durch den WE-Organisator
  • BBL-Slg 2017/195
  • OGH, 04.05.2017, 5 Ob 14/17w
  • § 523 ABGB
  • Baurecht

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