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Zeder, Fritz

Vorabentscheidungsersuchen der Audiencia National (Spanien) in der Auslieferungssache gegen Abel (Ministerio Fiscal), C-235/22

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1. Sind die Art 126 und 127 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Austrittsabkommen) sowie Art 18 Abs 1 und Art 21 Abs 1 AEUV dahin auszulegen, dass sie auf einen Auslieferungsantrag eines Drittstaats anwendbar sind, der nach dem Ende des im Austrittsabkommens festgelegten Übergangszeitraums in Bezug auf einen Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs, der während und nach dem Ende des Austrittsabkommens [gemeint wohl: während und nach Ende des Übergangszeitraums] in einem Mitgliedstaat ansässig war, wegen Handlungen, die vor und während der Geltung des Austrittsabkommens begangen wurden, gestellt wird?

Falls die Frage verneint wird:

2. Sind die Art 10, 12, 13, 14, 15, 126 und 127 des Austrittsabkommens sowie Art 21 AEUV dahin auszulegen, dass die Rechtsprechung des Gerichtshofs in den Rechtssachen C-182/15 (Petruhhin), C-191/16 (Pisciotti) und C-897/19 PPU (I.N.) auf einen Antrag eines Drittstaats auf Auslieferung eines britischen Staatsangehörigen übertragen werden kann, der zum Zeitpunkt des dem Auslieferungsantrag zugrunde liegenden Sachverhalts die Unionsbürgerschaft besaß und vor und während der Geltung des Austrittsabkommens ununterbrochen im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässig war?

Falls die Frage verneint wird:

3. Ist angesichts des in den Art 62 bis 65 des Austrittsabkommens sowie in Teil Drei Titel VII des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (Handels- und Kooperationsabkommen) vorgesehenen Mechanismus der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen die Rechtsprechung des Gerichtshofs in den Rechtssachen C-182/15 (Petruhhin), C-191/16 (Pisciotti) und C-897/19 PPU (I.N.) auf einen Antrag eines Drittstaats auf Auslieferung eines britischen Staatsangehörigen übertragbar, der zum Zeitpunkt des dem Auslieferungsantrag zugrunde liegenden Sachverhalts die Unionsbürgerschaft besaß und vor und während der Geltung des Austrittsabkommens ununterbrochen im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässig war?

  • Zeder, Fritz
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST-Slg 2023/1

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