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Zeder, Fritz

Vorabentscheidungsersuchen des Budapest Környéki Törvényszék (Landgericht für die Umgebung von Budapest, Ungarn) im Verfahren über die Anerkennung der Wirksamkeit eines ausländischen Urteils gegen István Balogh, C-25/15

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Bedeutet die in Art 1 Abs 1 der Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren enthaltene Formulierung „Diese Richtlinie regelt das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls“ auch, dass die ungarischen Gerichte diese Richtlinie auch im besonderen Verfahren (Kapitel XXIX des Gesetzes Nr XIX von 1998 über die Strafprozessordnung [A bünteto˝eljárásról szóló 1998. évi XIX. törvény XXIX. fejezet]) anwenden müssen, dh, dass das im ungarischen Recht vorgesehene besondere Verfahren unter den Begriff des „Strafverfahrens“ zu subsumieren ist, oder sind unter diesem Begriff nur solche Verfahren zu verstehen, die mit einer rechtskräftigen Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beschuldigten abgeschlossen werden?

  • Zeder, Fritz
  • EuGH, C-25/15
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST-Slg 2015/5

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