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Vorabentscheidungsersuchen des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen, Deutschland, im Verfahren über die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen Pál Aranyosi, C-404/15

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 2015
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
528 Wörter, Seiten 601-601

20,00 €

inkl MwSt

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Artikel Vorabentscheidungsersuchen des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen, Deutschland, im Verfahren über die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen Pál Aranyosi, C-404/15 in den Warenkorb legen

Ist Art 1 Abs 3 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl so auszulegen, dass eine Auslieferung zum Zwecke der Strafverfolgung unzulässig ist, wenn gewichtige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Haftbedingungen im Ausstellungsmitgliedstaat die Grundrechte der betroffenen Person und die allgemeinen Rechtsgrundsätze, wie sie in Art 6 EUV niedergelegt sind, verletzen, oder ist er so auszulegen, dass der Vollstreckungsstaat in diesen Fällen die Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung von einer Zusicherung der Einhaltung von Haftbedingungen abhängig machen kann oder muss? Kann oder muss der Vollstreckungsstaat dazu konkrete Mindestanforderungen an die zuzusichernden Haftbedingungen formulieren?

Sind Art 5 und Art 6 Abs 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI so auszulegen, dass die ausstellende Justizbehörde auch berechtigt ist, Zusicherungen über die Einhaltung von Haftbedingungen zu machen, oder verbleibt es insoweit bei der innerstaatlichen Zuständigkeitsordnung des Ausstellungsmitgliedstaates?

  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST-Slg 2015/8
  • EuGH, C-404/15

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