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Zeder, Fritz

Vorabentscheidungsersuchen des Sofiyski gradski sad (Gericht Sofia Stadt, Bulgarien) im Strafverfahren gegen KT, C-71/21 (Sofiyska gradska prokuratura – Staatsanwaltschaft Sofia Stadt)

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1. Erlauben die Vorschriften des Art 1 Abs 2 und Abs 3 des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über das Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Island und Norwegen (EU-IS-NO-Übk) die Ausstellung eines neuen Haftbefehls zur Strafverfolgung in derselben Sache gegen eine Person, deren Übergabe seitens eines Mitgliedstaats der Europäischen Union auf der Grundlage von Art 1 Abs 3 des Übereinkommens in Verbindung mit Art 6 EUV und Art 8 EMRK abgelehnt wurde?

2. Erlauben es die Vorschriften des Art 1 Abs 3 EU-IS-NO-Übk sowie der Art 21 Abs 1 und 67 Abs 1 AEUV und der Art 6 und 45 Abs 1 GRC, dass ein Mitgliedstaat, an den sich ein Haftbefehl richtet, in der Sache, in der ein anderer Mitgliedstaat die Übergabe derselben Person zur Strafverfolgung in derselben Sache abgelehnt hat, nochmals entscheidet, nachdem die gesuchte Person von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht und von dem Staat, in dem die Übergabe abgelehnt wurde, in den Staat, an den sich der neue Haftbefehl richtet, gezogen ist?

  • Zeder, Fritz
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST-Slg 2021/1

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