


Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale ordinario di Campobasso, Italien, im Strafverfahren gegen Gianpaolo Paoletti u.a., C-218/15
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2016
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1116 Wörter, Seiten 67-69
20,00 €
inkl MwSt




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Sind Art 7 EMRK, Art 49 GRC und Art 6 [EUV] dahin auszulegen, dass der Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union am 1. Januar 2007 bewirkt hat, dass die Straftat nach Art 12 des Decreto legislativo Nr 286/1998 (Einheitliches Einwanderungsgesetz) in Bezug auf die Beihilfe zur Einwanderung von rumänischen Staatsangehörigen in das Hoheitsgebiet des italienischen Staates und zu deren Aufenthalt in diesem Hoheitsgebiet abgeschafft ist?
Sind die genannten Bestimmungen dahin auszulegen, dass es einem Mitgliedstaat untersagt ist, gegenüber Personen, die vor dem 1.1.2007 (oder einem anderen späteren Datum, ab dem der Vertrag seine volle Wirkung entfaltet hat) – dem Datum, an dem der Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union wirksam wurde – gegen Art 12 des Decreto legislativo Nr. 286/1998 verstoßen haben, indem sie Beihilfe zur Einwanderung rumänischer Staatangehöriger geleistet haben, was seit dem 1.1.2007 keine Straftat mehr darstellt, den Grundsatz der begünstigenden Rückwirkung (Rückwirkung in mitius) anzuwenden?
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- Zeder, Fritz
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- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- EuGH, C-218/15
- JST-Slg 2016/1
Sind Art 7 EMRK, Art 49 GRC und Art 6 [EUV] dahin auszulegen, dass der Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union am 1. Januar 2007 bewirkt hat, dass die Straftat nach Art 12 des Decreto legislativo Nr 286/1998 (Einheitliches Einwanderungsgesetz) in Bezug auf die Beihilfe zur Einwanderung von rumänischen Staatsangehörigen in das Hoheitsgebiet des italienischen Staates und zu deren Aufenthalt in diesem Hoheitsgebiet abgeschafft ist?
Sind die genannten Bestimmungen dahin auszulegen, dass es einem Mitgliedstaat untersagt ist, gegenüber Personen, die vor dem 1.1.2007 (oder einem anderen späteren Datum, ab dem der Vertrag seine volle Wirkung entfaltet hat) – dem Datum, an dem der Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union wirksam wurde – gegen Art 12 des Decreto legislativo Nr. 286/1998 verstoßen haben, indem sie Beihilfe zur Einwanderung rumänischer Staatangehöriger geleistet haben, was seit dem 1.1.2007 keine Straftat mehr darstellt, den Grundsatz der begünstigenden Rückwirkung (Rückwirkung in mitius) anzuwenden?
- Zeder, Fritz
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- EuGH, C-218/15
- JST-Slg 2016/1