


Vorabentscheidungsverfahren: Zum Begriff des letztinstanzlichen einzelstaatlichen Gerichts
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 31
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 3739 Wörter, Seiten 273-276
30,00 €
inkl MwSt




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Art 267 Abs 3 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein Gericht, dessen E mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, nicht als letztinstanzliches Gericht angesehen werden kann, wenn die Kassationsbeschwerde gegen eine E dieses Gerichts nicht geprüft wurde, weil der Beschwerdeführer sie zurückgenommen hat.
Art 267 Abs 3 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein letztinstanzliches Gericht davon absehen kann, dem Gerichtshof eine Frage zur VorabE vorzulegen, wenn eine Kassationsbeschwerde aus Unzulässigkeitsgründen zurückgewiesen wird, die dem Verfahren vor diesem Gericht eigen sind, sofern die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität gewahrt bleiben.
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- Art 267 Abs 3 AEUV
- WBl-Slg 2017/84
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- EuGH, 15.03.2017, Rs C-3/16, (Lucio Cesare Aquino/Belgische Staat; Hof van beroep te Brussel [Belgien])
Art 267 Abs 3 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein Gericht, dessen E mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, nicht als letztinstanzliches Gericht angesehen werden kann, wenn die Kassationsbeschwerde gegen eine E dieses Gerichts nicht geprüft wurde, weil der Beschwerdeführer sie zurückgenommen hat.
Art 267 Abs 3 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein letztinstanzliches Gericht davon absehen kann, dem Gerichtshof eine Frage zur VorabE vorzulegen, wenn eine Kassationsbeschwerde aus Unzulässigkeitsgründen zurückgewiesen wird, die dem Verfahren vor diesem Gericht eigen sind, sofern die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität gewahrt bleiben.
- Art 267 Abs 3 AEUV
- WBl-Slg 2017/84
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- EuGH, 15.03.2017, Rs C-3/16, (Lucio Cesare Aquino/Belgische Staat; Hof van beroep te Brussel [Belgien])