Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Voraussetzung für jede Ersitzung ist eine Besitzausübung, die die volle Zugehörigkeit der Sache zum Ausübenden so sichtbar zum Ausdruck bringt, dass sie eine Besitzausübung dritter Personen nicht zulässt.

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
NBLBand 2017
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1143 Wörter, Seiten 17-19

10,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Voraussetzung für jede Ersitzung ist eine Besitzausübung, die die volle Zugehörigkeit der Sache zum Ausübenden so sichtbar zum Ausdruck bringt, dass sie eine Besitzausübung dritter Personen nicht zulässt. in den Warenkorb legen

Die Voraussetzung für die Ersitzung nach § 1477 ABGB sind neben dem Zeitablauf echter und redlicher Besitz eines Rechts, das seinem Inhalt nach dem zu erwerbenden Recht entsprochen hat und der Besitzwille. Die Ersitzung des Eigentumsrechtes setzt Alleinbesitz voraus. Zum Beispiel das Abmähen des Grases einer Wegparzelle genügt jedenfalls nicht für die Annahme eines Alleinbesitzes.

  • NBL-Slg 2017/N8
  • OGH, 20.12.2016, OGH 20.12.2016, 1Ob168/16m
  • Baurecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice