


Voraussetzungen der Freiheitsersitzung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 23
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 246 Wörter, Seiten 110-111
20,00 €
inkl MwSt




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Auf vertragliche, aber unverbücherte Servituten ist § 1488 ABGB im Wege der Analogie anwendbar.
Die Freiheitsersitzung bzw Verjährung einer vertraglich vereinbarten aber nicht im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit ist unter denselben Bedingungen möglich wie bei einer dinglichen Servitut. Für den Beginn der Verjährung kommt es auf die (objektive) Möglichkeit der Rechtsausübung an. Es genügt, dass der Dienstbarkeitsberechtigte das Hindernis, das die Ausübung seiner obligatorischen Dienstbarkeit unmöglich macht oder doch beeinträchtigt, bei gewöhnlicher Sorgfalt hätte wahrnehmen können. Die Möglichkeit der Wahrnehmung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil ein Servitutsberechtigter die Örtlichkeit niemals aufgesucht hat. Zumindest die freiwillige Abwesenheit des Berechtigten hindert nach herrschender Auffassung nicht den Rechtsverlust nach § 1488 ABGB.
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- OGH, 24.01.2020, 8 Ob 124/19x
- BBL-Slg 2020/90
- § 1488 ABGB
- Baurecht
- Voraussetzungen der Freiheitsersitzung
Auf vertragliche, aber unverbücherte Servituten ist § 1488 ABGB im Wege der Analogie anwendbar.
Die Freiheitsersitzung bzw Verjährung einer vertraglich vereinbarten aber nicht im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit ist unter denselben Bedingungen möglich wie bei einer dinglichen Servitut. Für den Beginn der Verjährung kommt es auf die (objektive) Möglichkeit der Rechtsausübung an. Es genügt, dass der Dienstbarkeitsberechtigte das Hindernis, das die Ausübung seiner obligatorischen Dienstbarkeit unmöglich macht oder doch beeinträchtigt, bei gewöhnlicher Sorgfalt hätte wahrnehmen können. Die Möglichkeit der Wahrnehmung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil ein Servitutsberechtigter die Örtlichkeit niemals aufgesucht hat. Zumindest die freiwillige Abwesenheit des Berechtigten hindert nach herrschender Auffassung nicht den Rechtsverlust nach § 1488 ABGB.
- OGH, 24.01.2020, 8 Ob 124/19x
- BBL-Slg 2020/90
- § 1488 ABGB
- Baurecht
- Voraussetzungen der Freiheitsersitzung