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Voraussetzungen eines Sicherstellungsauftrags nach § 172 FinStrG

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Ein Sicherstellungsauftrag für Geld- und Wertersatzstrafen hat sämtliche Voraussetzungen des § 232 Abs 2 BAO zu erfüllen.

  • § 172 FinStrG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 232 Abs 2 BAO
  • JST-Slg 2018/12
  • BFG, 18.09.2017, RV/1300002/2017, (Revision nicht zulässig)

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