Zum Hauptinhalt springen

Voraussetzungen für den Betrieb von Unterhaltungsspielapparaten

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Bei der Größe der Nutzfläche gem § 15 Abs 2b Z 1 Wiener Veranstaltungsgesetz und der Eignung der Veranstaltungsstätte gem § 15 Abs 2b Z 4 Wiener Veranstaltungsgesetz handelt es sich um zwei voneinander unabhängige Voraussetzungen für die Verleihung einer Konzession für den Betrieb von mehr als drei Unterhaltungsspielapparaten.

Die im Eignungsfeststellungsbescheid genannte Aufstellungsfläche der Unterhaltungsspielapparate ist daher nicht notwendigerweise auch die zur Verfügung stehende Nutzfläche der Veranstaltungsstätte.

  • VwGH, 23.09.2022, Ra 2021/02/0045
  • § 15 Abs 2b Z 4 Wiener Veranstaltungsgesetz
  • § 15 Abs 2b Z 1 Wiener Veranstaltungsgesetz
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2023/41

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!