


Voraussetzungen für die Gewährung von elektronisch überwachtem Hausarrest
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2016
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 627 Wörter, Seiten 463-464
20,00 €
inkl MwSt




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Die ständige Erreichbarkeit im elektronisch überwachten Hausarrest dient der jederzeitigen Überprüfung des Aufenthaltsorts des Verurteilten und ist durch Kontaktaufnahme mit diesem zu ermöglichen; in welcher Form oder mit wem nach erfolgreicher Kontaktaufnahme verbal kommuniziert wird, lässt § 3 Z 10 Hausarrest-Verordnung offen. Eine Verpflichtung eines Verurteilten, im elektronisch überwachten Hausarrest in deutscher Sprache zu kommunizieren, kann aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen nicht abgeleitet werden.
-
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 156c StVG
- OLG Wien, 14.04.2016, 33 Bs 82/16z
- JST-Slg 2016/56
- § 3 Z 10 Hausarrest-V idF BGBl II 2010/279
- § 156b StVG
- LG Innsbruck, 28.01.2016, AZ 22 Bl 110/15i
Die ständige Erreichbarkeit im elektronisch überwachten Hausarrest dient der jederzeitigen Überprüfung des Aufenthaltsorts des Verurteilten und ist durch Kontaktaufnahme mit diesem zu ermöglichen; in welcher Form oder mit wem nach erfolgreicher Kontaktaufnahme verbal kommuniziert wird, lässt § 3 Z 10 Hausarrest-Verordnung offen. Eine Verpflichtung eines Verurteilten, im elektronisch überwachten Hausarrest in deutscher Sprache zu kommunizieren, kann aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen nicht abgeleitet werden.
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 156c StVG
- OLG Wien, 14.04.2016, 33 Bs 82/16z
- JST-Slg 2016/56
- § 3 Z 10 Hausarrest-V idF BGBl II 2010/279
- § 156b StVG
- LG Innsbruck, 28.01.2016, AZ 22 Bl 110/15i