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Voraussetzungen für die Gewährung von elektronisch überwachtem Hausarrest

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Nach dem klaren Wortlaut des § 156c Abs 1 Z 1 StVG sind für die Berechnung der zeitlichen Voraussetzungen des elektronisch überwachten Hausarrests die, mit den unmittelbar nacheinander zu vollziehenden Strafurteilen verhängten Freiheitsstrafen zusammenzurechnen.

  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 156c Abs 1 Z 1 StVG
  • JST-Slg 2017/53
  • OLG Wien, 13.02.2017, 33 Bs 311/16a
  • LG Innsbruck, 18.08.2016, 22 Bl 94/16p

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