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Voraussetzungen und Konsequenzen der Selbstanzeige
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 33
- Rechtsprechung, 2477 Wörter
- Seiten 175-178
- https://doi.org/10.33196/wbl201903017502
30,00 €
inkl MwStEs liegt in der Rechtsnatur des Strafaufhebungsgrundes der Selbstanzeige, dass er seine Rechtswirkung nicht im Tatzeitpunkt, sondern erst nach Verwirklichung der Tat entfaltet. Die zunächst gegebene Strafbarkeit eines Finanzvergehens wird zu einem späteren Zeitpunkt – etwa durch Verjährung oder durch ein bestimmtes Nachtatverhalten – beseitigt. Die Frage des Günstigkeitsvergleichs nach Art 7 EMRK – dessen Anwendbarkeit im konkreten Fall vorausgesetzt – stellte sich im Hinblick auf die Erstattung einer Selbstanzeige nur dann, wenn das (nach der alten Rechtslage günstiger behandelte) Nachtatverhalten bereits gesetzt wurde und nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung rückwirkend strengeren Anforderungen unterworfen wird.
- Art 7 EMRK
- WBl-Slg 2019/52
- Art 6 EMRK
- § 29 FinStrG
- VfGH, 10.10.2018, E 2751/2018
- Art 7 B-VG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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