Zum Hauptinhalt springen

Vordach; untergeordneter Bauteil; Mindestabstand; subjektiv-öffentliche Rechte

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Die Beurteilung, ob es sich bei einem Vordach um einen „untergeordneten Bauteil“ handelt, hat mit Rücksichtnahme auf seine dimensionalen Verhältnisse zum restlichen Bauwerk zu erfolgen.

Ein 31,9 m langes Vordach mit einer Ausladung von 1,20 m stellt an einem 36,40 m langen Gebäude keinen „untergeordneten Bauteil“ dar, der innerhalb der Abstandsflächen auf dem Baugrundstück errichtet werden darf.

  • LVwG Vlbg, 28.07.2015, LVwG-1-512/R13-2014
  • untergeordneter Bauteil
  • BBL-Slg 2015/243
  • Mindestabstand
  • subjektiv-öffentliche Rechte
  • Vordach
  • Baurecht
  • § 5 Abs 5 lit c vlbg BauG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!