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Vorkaufsrecht an unselbständigem Teil einer Liegenschaft
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 23
- Rechtsprechung, 131 Wörter
- Seiten 208-208
- https://doi.org/10.33196/bbl202005020801
20,00 €
inkl MwStEin Vorkaufsrecht kann auch nur für den Teil einer Liegenschaft oder eines Grundstücks vereinbart werden, weil durch die Abschreibung einzelner Teile eines Grundstücks ein selbständiges rechtliches Schicksal dieser Teile möglich ist, wenn die jeweilige Teilfläche exakt beschrieben oder durch einen Teilungsplan konkret gekennzeichnet ist. An einem rechtlich unselbständigen Teil eines Wohn- und Geschäftshauses (gemietetes Geschäftslokal) kann ein obligatorisches Vorkaufsrecht nur unter der Voraussetzung wirksam begründet werden, dass die Vertragsparteien bei der Einräumung des Vorkaufsrechts ausdrücklich oder schlüssig vereinbaren, dass am betreffenden Objekt Wohnungseigentum begründet wird. Für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung des Vorkaufsrechts am Mietgegenstand muss der Gefährdete mangels Ausdrücklichkeit somit vorbringen, dass die Parteien des Mietvertrags bei der Einräumung des Vorkaufsrechts übereinstimmend von der späteren Begründung von Wohnungseigentum am Mietobjekt ausgegangen sind.
- BBL-Slg 2020/155
- Vorkaufsrecht an unselbständigem Teil einer Liegenschaft
- OGH, 20.05.2020, 4 Ob 63/20y
- § 1074 ABGB
- § 381 Z 2 EO
- Baurecht
- § 1073 ABGB
- § 1072 ABGB
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