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- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 22
- Rechtsprechung, 666 Wörter
- Seiten 251-251
- https://doi.org/10.33196/bbl201906025101
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inkl MwStIst nur ein Teil einer Liegenschaft mit einem Vorkaufsrecht belastet und wird das gesamte Grundstück veräußert ist der Vorkaufsfall grundsätzlich auf den belasteten Liegenschaftsteil beschränkt.
Der Vorkaufsberechtigte hat nur Anspruch auf Anbietung des mit dem Vorkaufsrecht belasteten Liegenschaftsanteils, es sei denn, der Verpflichtete erweitert das Vorkaufsrecht auf die Gesamte Liegenschaft.
Da sich eine beantragte einstweilige Verfügung zur Sicherung des Vorkaufsrechts im Rahmen des mit der Klage erhobenen Anspruchs zu halten hat, muss aus dem Klagebegehren hervorgehen, auf welchen Teil der Liegenschaft der Anspruch besteht.
- einstweilige Verfügung
- OGH, 23.07.2019, 9 Ob 6/19a
- § 389 EO
- § 381 EO
- BBL-Slg 2019/228
- Vorkaufsrecht
- Baurecht
- § 1072 ABGB
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