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Zeitschrift für Beihilfenrecht

Heft 4, Dezember 2015, Band 7

Wiemer, Dirk T.

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art 267 AEUV – Zwischenverfahren zur Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit – Prüfung der Vereinbarkeit eines nationalen Gesetzes sowohl mit dem Unionsrecht als auch mit der Verfassung des betreffend...

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Art 267 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein nationales Gericht, das Zweifel an der Vereinbarkeit einer nationalen Rechtsvorschrift sowohl mit dem Unionsrecht als auch mit der Verfassung des betreffenden Mitgliedstaats hat, auch dann, wenn ein Zwischenverfahren zur Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift bei dem nationalen Gericht anhängig ist, das mit der Durchführung dieser Kontrolle betraut ist, befugt bzw gegebenenfalls verpflichtet ist, dem Gerichtshof Fragen nach der Auslegung oder der Gültigkeit des Unionsrechts vorzulegen.

Art 14 Abs 1 Buchst a der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom und Art 1 Abs 1 und 2 der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen, die die Erhebung einer Steuer auf die Verwendung von Kernbrennstoff für die gewerbliche Erzeugung von elektrischem Strom vorsieht, nicht entgegenstehen.

Art 107 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen, die die Erhebung einer Steuer auf die Verwendung von Kernbrennstoff für die gewerbliche Erzeugung von elektrischem Strom vorsieht, nicht entgegensteht.

Art 93 Abs 1 EA, Art 191 EA in Verbindung mit Art 3 Abs 1 des Protokolls Nr 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, das dem EU-Vertrag, dem AEU-Vertrag und dem EAG-Vertrag beigefügt ist, sowie Art 192 Abs 2 EA in Verbindung mit Art 1 Abs 2 EA und Art 2 Buchst d EA sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen, die die Erhebung einer Steuer auf die Verwendung von Kernbrennstoff für die gewerbliche Erzeugung von elektrischem Strom vorsieht, nicht entgegenstehen.

  • Wiemer, Dirk T.
  • Vorabentscheidung
  • Art 267 AEUV
  • EuGH, 04.06.2015, Rs C-5/14, Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH ./. Hauptzollamt Osnabrück
  • 2003/96/EG
  • Art 93 Abs 1 EA
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • BRZ 2015, 214
  • Art 191 EA
  • Art 107 Abs 1 AEUV
  • Vergaberecht
  • Selektivität.
  • Kernbrennstoffsteuer
  • Richtlinie 2008/118/EG

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